Veranstaltungsservice in Bürodienstgebäuden

BVV-Saal

BVV-Saal

Eine Nutzungs- und Entgeltregelung ist seit 1.1.2011 Grundlage für die Überlassung von Räumen in Dienstgebäuden des Bezirksamtes Pankow an Dritte. Im Rahmen dieser Vergaberichtlinien können jetzt u.a. auch der Große und der Kleine Ratssaal im Rathaus Pankow wieder verstärkt vermietet werden. Denkmalpflegerisch aufwendig restauriert und mit neuer Technik ausgestattet, bieten beide Säle stimmungsvolles Ambiente für Beratungen, Konzerte, Filmvorführungen und vieles andere mehr.

Im Rahmen ihrer Verfügbarkeit überlässt das Bezirksamt Pankow seine Objekte vorrangig solchen gemeinnützigen Organisationen, Vereinigungen, Gruppen und Initiativen zur Durchführung ihrer Gemeinwesensarbeit, die ihren Sitz im Bezirk haben und deren gemeindenahes bürgerschaftliches Engagement auch seinen Mittelpunkt im Bezirk hat. Im übrigen stellt es die Objekte auch anderen landesweit tätigen gemeinnützigen, sozial, kulturell, auf dem Gebiet der Umwelt und der Menschenrechte engagierten Organisationen, Vereinigungen, Gruppen und Initiativen zur Verfügung. Die Objekte können nachrangig auch an gewerbliche Dritte überlassen werden.

Ausstattungen und Bildergalerien aller verfügbaren Räume

Hinweise zur Übersicht

Die Vergabe von Räumen wurde im Bezirksamt Pankow in einer Nutzungs- und Entgeltordnung geregelt, die am 1.1.2011 in Kraft getreten ist. Das umfasst auch die Festlegung neuer Entgelte. Voraussetzung für die Überlassung von Räumen ist ein vollständig und sorgfältig ausgefüllter Antrag auf Überlassung von Räumen.

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat ein dringendes Interesse daran, dass seine Angebote für die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks durch bürgerschaftliches ehrenamtliches Engagement ergänzt werden. Um dieses Engagement zu fördern, kann die SE Facility Management gemäß §§ 63 Abs. 3 bis 5 LHO, V. Nr. 13 AllARaum im Einzelfall auf die Erhebung eines Entgeltes für Veranstaltungen verzichten.

Anträge auf Entgeltbefreiung oder Entgeltermäßigung sind formlos gemeinsam mit dem Antrag auf Überlassung von Räumen an die unten genannte Stelle zu richten. Sie sollten eine knappe aber inhaltsreiche Darlegung enthalten, warum der Veranstalter nicht in der Lage ist, das Entgelt zu entrichten oder nur ermäßigtes Entgelt zahlen kann.
Es ist darzustellen, welche Auswirkungen auf das Gemeinwesen in Pankow mit der Veranstaltung verbunden sind (z.B. Erhöhung des kulturellen Angebots für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, Verbesserung der politischen Bildung, diverse Beiträge zur sozialen Kiezkultur). Hinweise auf die Tätigkeit des Vereins an anderer Stelle oder dessen Gemeinnützigkeit sind eher nachrangig.

Die Nutzung des Großen und Kleinen Ratssaals im Rathaus Pankow wird aufgrund der gehobenen Ausstattung auch mit Technik in Nutzerhinweisen zusätzlich separat geregelt. Unter bestimmten Bedingungen ist die Unterstützung durch einen Veranstaltungstechniker verpflichtend und wird von uns vermittelt. Die Kosten dafür entstehen zusätzlich zu den genannten Entgelten, ebenso wie ggf. erforderliche Kosten für ein Wachschutzunternehmen. In allen Fällen geben wir konkret Auskunft und beraten Sie gern.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Objekte in Schulen, Kultureinrichtungen, Sozial- und Jugendeinrichtungen zu nutzen. Bitte wenden Sie sich hierzu an das zuständige Amt für Schule und Sport, Amt für Kultur und Bildung, Sozialamt, Jugendamt. Bitte beachten Sie, dass für diese Objekte, auch Außenanlagen, andere Entgelte in Ansatz gebracht werden. Einen Überblick dazu bieten die beiden nachfolgenden Übersichten.

Nutzungsentgelte für Räume im Fachvermögen

Nutzungsentgelte für Freianlagen auf Dienstgrundstücken

  • Größe der Freianlage in m²

    Nutzungsentgelt in € bei einer einmaligen tageweisen Nutzung

  • bis 500

    100,00

  • bis 1.000

    200,00

  • bis 1.500

    300,00

  • bis 2.000

    400,00

  • bis 2.500

    500,00

  • bis 3.000

    600,00

  • bis 4.500

    900,00

  • bis 5.000

    1.000,00

  • über 5.000

    1.300,00